Datenschutz in den Kirchen

Die Kirchen als Körperschaft des öffentlichen Rechts gehören nicht zu den privatwirtschaftlichen Unternehmen. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Landesdatenschutzgesetze gelten nicht für die beiden Kirchen.

  • Respektierung des kirchlichen Selbstverwaltungsrechts (Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 Weimarer Reichsverfassung)

Sowohl die Katholische Kirche als auch die Evangelischen Landeskirchen in Deutschland haben eigene Datenschutzvorschriften erlassen. Sehen Sie hierzu unsere Link-Seite.

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Evangelische Kirche