Dienstleistung
Für Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern bieten wir Ihnen die Erstellung der internen Verarbeitungsübersicht nach BDSG als Dienstleistung an.
Für Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern bieten wir Ihnen die Erstellung der internen Verarbeitungsübersicht nach BDSG als Dienstleistung an.
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt die schriftliche Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) vor wenn:
und damit
oder wenn
und damit
Zu den beschäftigten Personen zählen auch: Teilzeitkräfte, Auszubildende, Leiharbeitnehmer, Praktikanten und Telearbeitnehmer.
Sie müssen immer einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn das Unternehmen geschäftsmäßig und automatisiert personenbezogene Daten
speichert.
Bei Nichtbestellung eines Datenschutzbeauftragten droht ein Bußgeld.
Das BSDG kennt verschiedene Arten von Datenschutzbeauftragten.
Es unterscheidet zwischen dem
Der Gesetzgeber überlässt es der Unternehmensführung wie diese die Stelle des Datenschutzbeauftragten besetzt. Mit der Novellierung des BDSG im Jahr 2009 wurde die Stellung des Datenschutzbeauftragten gestärkt. Der interne Datenschutzbeauftragte genießt nun Kündigungsschutz, zur Erhaltung seiner Fachkunde, muss das Unternehmen ihm die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen ermöglichen und diese bezahlen.
Der Datenschutzbeauftragte verfügt über die notwendige Fachkunde und Zuverlässigkeit. Der Datenschutzbeauftragte wird schriftlich bestellt und übernimmt die damit verbundenen Aufgaben eigenverantwortlich in Ihrem Unternehmen. In seiner Fachkunde ist der Datenschutzbeauftragte weisungsfrei. Er wirkt auf die Einhaltung der Gesetze hin (Hinwirkungspflicht). Sind die Voraussetzungen der Bestellpflicht gegeben, müssen Sie spätstens nach Ablauf eines Monats einen Datenschutzbeauftragten bestellen.
Erheben, verarbeiten oder nutzen Sie personenbezogene Daten, müssen Sie eine interne Verabeitungsübersicht (BDSG § 4g Abs. 2 mit den Angaben nach BDSG § 4e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-9) erstellen und führen (unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten, § 4g Abs. 2a BDSG). Die interne Verarbeitungsübersicht erfasst alle Verfahren und die technischen und organisatorischen Maßnahmen, mit denen Sie personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen. Diese vom Bundesdatenschutzgesetz vorgeschriebene Dokumentation dient dem Datenschutzbeauftragten als Grundlage für seine weitere Arbeit.
Aus der internen Verarbeitungsübersicht erstellt der Datenschutzbeauftragte das Verfahrensverzeichnis für jedermann und händigt dies dem Betroffenen auf Verlangen aus.
Bestellung eines Datenschutzbeauftragten - Fragen und Antworten - finden Sie hier.
Als externer Datenschutzbeauftragter bieten wir Ihnen alle notwendigen Leistungen zum Datenschutz an.
Fordern Sie unverbindlich weitere Informationen über unser Kontaktformular an.
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