Historisches zum Datenschutz

Historisches zum Datenschutz

Erlass Friedrich des Großen 1776

"Wir verbieten bei unserer königlichen Ungnade allen und jedem nachzuforschen, wie viel ein anderer auf seinem Folio zu Gute habe, auch soll niemand von den Bank-Schreibern sich unterstehen, solches zu offenbaren:

Weder durch Worte, Zeichen oder Schrift – bei Verlust ihrer Bedienungen, und bei den Strafen, die Meineidige zu erwarten haben.

Zu dem Ende sollen sie bei Antretung ihres Amtes besonderes schwören, dass sie alle Geschäfte, die sie als Bedienstete der Bank unter Händen haben werden, als das größte Geheimnis mit in die Grube nehmen werden."

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und EU-Datenschutzrichtlinie (EU-DSRL)

Als erstes Bundesland schuf Hessen 1970 das erste, weltweite Landesdatenschutzgesetz.

1974 folgte Rheinland-Pfalz und erließ sein Gesetz gegen missbräuchliche Datennutzung.

Am 01.02.1977 wurde das erste Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verkündet in in Kraft gesetzt. Mit diesem Gesetz wurde die Stelle und die Aufgaben des (externen) Datenschutzbeauftragten eingeführt. Bestellvoraussetzungen für den (externen) Datenschutzbeauftragten waren seine "erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit". Mit der Position des betrieblichen (externen) Datenschutzbeauftragten setzt der Gesetzgeber auf die innerbetriebliche und qualifizierte Selbstkontrolle.

Die zweite Fassung des BDSG im Jahr 1990 beruht auf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG am 15.12.1983) zum Volkzählungsgesetz (Recht auf informationelle Selbstbestimmung).

Am 23.11.1995 wurde die EU-Richtlinie 95/46/EG "zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr" in Kraft gesetzt.

Das BDSG wurde im Mai 2001 in der EU-konformen Fassung verabschiedet.

Das Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse, im August 2006 verabschiedet, betraf auch das BDSG. Die personenabhängigen Bestellvoraussetzungen für den Datenschutzbeauftragten wurden von "mehr als vier" auf "mehr als neun" Personen angehoben. Die Fachkunde des Datenschutzbeauftragten richtete sich nun nach den betrieblichen Anforderungen (verwendete IuK-Systeme im Unternehmen) aus und die Aufsichtsbehörden müssen zur Hilfestellung bereit stehen.

In 2009 folgten die Novellen I - III des BDSG.

Im August 2010 erscheint der Gesetzesentwurf der Bundesregierung "Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes".