Betriebsprüfung

Betriebsprüfung gemäß § 38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Das Bundesdatenschutzgesetz setzt beim Datenschutz auf die qualifizierte Selbstkontrolle in der verantwortlichen Stelle. Die Kontrolle liegt bei den Aufsichtsbehörden, diese haben den gesetzlichen Auftrag, Betriebsprüfungen durchzuführen. Auf die anstehende Betriebsprüfung bereiten sich die Aufsichtsbehörden häufig durch umfangreiche Checklisten vor. Diese werden der verantwortlichen Stelle (Unternehmensleitung) vor der Prüfung zur Beantwortung zugesandt.

Nach der Beantwortung der Checklisten ist folgender Ablauf einer anstehenden Betriebsprüfung möglich:

  • Vor-Ort-Prüfung
  • Gemäß der Checklisten

Als externer Datenschutzbeauftragter unterstützen wir Sie in der Organisation und Durchführung der Betriebsprüfung.

Lesen Sie dazu auch:

Aktuelles, Datenschutzbeauftragter, Externer Datenschutzbeauftragter, Über uns, Datenschutzaudit, Links, Schulung